Service und Wartung

Service und Wartung Ihrer haustechnischen Anlage

Haustechnische Anlage

Bei Bedarf betreuen wir auch gerne Ihre bereits bestehende haustechnische Anlage, je nach Wunsch die Gesamtanlage oder auch nur Teilbereiche. Hierzu überprüfen wir je nach vereinbarten Zeitraum Ihre Anlage auf Funktion, ersetzen bei Bedarf nicht mehr funktionsfähige Komponenten und kümmern uns für Sie um Verschleiß- und Ersatzteilorganisation. Gerne übernehmen wir auch für Sie die Außerbetriebnahme von nicht frostsicheren Wasserleitungen während der Winterzeit sowie die Wiederinbetriebnahme im Frühjahr. Sollten Sie kundenspezifische Anforderungen für Service- und Wartungsarbeiten benötigen, können wir auch maßgeschneiderte Lösungen ausarbeiten und Ihnen anbieten.

Buderus Kundendienst

Quelle: Robert Bosch AG, Geschäftsbereich Thermotechnik Buderus

Mit unserem hauseigenen Buderus Kundendienst können wir Ihnen einen exzellenten Service rund um die gesamte Produktpalette von Buderus Wärmeerzeugern bieten. Wir unterstützen Sie bereits vor der Inbetriebnahme des Wärmeerzeugers und führen diese auch selbst durch oder sind überwachend tätig, sollte die Inbetriebnahme von einem externen Werkstechniker durchgeführt werden. Ebenfalls führen wir auf Ihren Wunsch hinauf auch gerne die regelmäßigen Wartungsarbeiten durch, um Ihnen besten Komfort während dem Betrieb der Anlage zu bieten.

Einige Ihrer Vorteile durch einen Buderus-Wartungsvertrag im Überblick:

  • Heizen mit gewohnter Betriebssicherheit
  • Heizen mit möglichst geringen Energieverbrauch
  • Heizen mit möglichst niedrigen Emissionswerten
  • Ihre Heizungsanlage befindet sich immer in besten Händen
  • Der Servicetechniker kennt Ihre Heizungsanlage
  • Wir versuchen so rasch wie möglich, zuverlässig und kompetent zur Stelle zu sein

Sicherheit

Gassicherheitscheck nach §12 des NÖ Gassicherheitsgesetzes

Gassicherheitscheck

Der Gesetzgeber schreibt eine regelmäßige Überprüfung der Gasanlagen in Prüfungsintervallen von max. 12 Jahren vor. Diese Überprüfung ist in der ÖVGW-Richtlinie, in der gültigen Fassung, angeführt. In Niederösterreich ist diese Überprüfung unter dem Begriff §12 Überprüfung bekannt und verbindlich durchzuführen. Diese Überprüfung darf nicht mit der Wartung der Erdgas- und Heizungsanlage verwechselt werden, welche idealerweise jährlich erfolgen sollte.

Leistungen im Zuge der Überprüfung (Unabhängig von den Bundesländern):

  • Prüfung auf Einhaltung der Aufstellungsbedingungen
  • Prüfung der Festigkeit und Dichtheit der gesamten Gasanlage
  • Prüfung auf einwandfreie Funktion aller Gasgeräte, sowie Sicherheits- und Regeleinrichtungen
  • Prüfung auf einwandfreie Funktion der erforderlichen Lüftungseinrichtungen
  • Prüfung auf einwandfreie Funktion der Abgasführung bis in den Fang
  • Verbrennungsluftmessung
  • Meldung an Energieversorger (EVN)